Liquidation

Kostengarantie

Wir erstellen Ihre Rechnung am Ende des Monats bzw. Anfang des nächsten Monats, in dem Sie behandelt worden sind. Wir berechnen den 2,3- fachen Gebührensatz. Dieser wird von fast allen privaten Krankenkassen vollständig übernommen. Falls Sie eine private Basis-Versicherung oder vergleichbare Versicherung haben, passen wir bei vorheriger Absprache die Rechnung für die ärztlichen Leistungenggf. entsprechend an (Labor-Leistungen können nicht angepasst werden). Gleiches gilt für gesetzlich versicherte Kassenpatienten, die eine Selbstzahlerbehandlung bei mir in Anspruch nehmen möchten (Kosten ab 300 € + Laborkosten ab 400€).

Kosten bei schriftlichen Nachfragen

Schriftliche Nachfragen per Brief, E-Mail, SMS oder Fax zu Untersuchungen und Befundberichten berechnen wir nach GOÄ zum 5-fachen Satz: Ziffer 1 mit 23,31 € und Ziffer 75 mit 37,89 €. Vom Patienten angeforderte Befundberichte werden zum 10-fachen Gebührensatz (ca. 75 € - 100 €) berechnet.

Wochenende, Feiertage und Abendstunden

Die Zusatz-Ziffern (A, B, C und D) für die Behandlung am Wochenende, Feiertag oder in den Abendstunden werden immer berechnet, auch wenn ein Termin vorher abgesprochen wurde.

Dr. med. Sebastian H. Storb - Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde © 2024